Heiraten Vietnam

Heirat & Eheschließungen in Vietnam

Hochzeitsfeier in Vietnam

Hochzeitsfeier in Vietnam

Um eine Ehe in Vietnam schließen zu können, muss mindestens ein Partner seinen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Vietnam vorweisen können, d. h. er/sie muss in einer vietnamesischen Provinz angemeldet sein. Die Unterlagen für die Antragsstellung für die Heirat müssen generell in zweifacher Ausfertigung beim zuständigen Justizamt der entsprechenden Provinz eingereicht sein. Folgende Unterlagen (zweifacher Ausfertigung) werden von deutschen Staatsangehörigen abverlangt:
a) Eheschließungsantrag (kann jederzeit beim Justizamt (So Tu Phap) der jeweiligen Provinz gegen eine geringe Gebühr (rund je 15.000 Dong pro Antrag) abgeholt werden). Insgesamt müssen zwei Eheschließungsanträge ausfüllt werden.
b) Vorlage einer Meldebescheinigung oder einer eidesstattlichen Versicherung (Nachweis, dass man ledig ist. Diese Meldebescheinigung kann in Deutschland beim zuständigen Kreisverwaltungsreferat (KRV) oder Bürgeramt gegen eine geringe Gebühr (ca. 5 EUR beantragt werden). Bei dem vietnamesischen Partner kann die Meldebescheinigung beim zuständigen Volkskomitee (Uy Ban Nhan Dan) beantragt werden (kostenfrei).

c) Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses (in manchen Fällen wird es von den deutschen Staatsangehörigen gefordert z. B. in Südvietnam. In Nordvietnam z. B. in Hanoi wird es wieder rum davon kein Gebrauch gemacht. Laut Informationen der Deutschen Botschaft in Vietnam kann das Ehefähigkeitszeugnis vor Ort nicht ausgestellt werden. Es ist daher ratsam, dieses Zeugnis bereits aus Deutschland mitzubringen oder sich vorher beim zuständigen Justizamt in Vietnam danach zu erkundigen.

d) Vorlage eines Gesundheitszeugnisses eines deutschen oder vietnamesischen Gesundheitsinstituts speziell für die Eheschließung in Vietnam. Falls das Gesundheitszeugnis in Deutschland vom Gesundheitsamt ausgestellt wird, muss es anschließend von dem jeweiligen Gesundheitsreferat beglaubigt werden. In dem Gesundheitszeugnis muss ersichtlich sein, dass vor allem bescheinigte Person aus Deutschland weder an Geschlechtskrankheiten z. B. Aids oder Geisteskrankheiten leidet.

e) Beglaubigte Fotokopien des deutschen Reisepasses (zweifacher Ausfertigung), des vietnamesischen Visums.

f) Lebenslauf (auf einem Formular des Volkskomitee (Uy Ban Nhan Dan), wird in manchen Fällen nicht gebraucht. Man kann jedoch zur Sicherheit eine Skizze des Lebenslaufes zu Hausen anfertigen und mitnehmen.

g) Beglaubigte Fotokopie oder Original der Geburtsurkunde

h) Weitere Unterlagen werden benötigt:

+ bereits geschieden: Original oder beglaubigte Fotokopie des Scheidungsurteils und eventuell der früheren Heiratsurkunde.
+ bereits verwitwet: Original oder beglaubigte Fotokopie der Sterbeurkunde und eventuell Eheschließungsurkunde des früheren Ehepartners.

i) mind. 6 Passfotos

Achtung

Alle deutschen Dokumente müssen in Vietnam von den vom vietnamesischen Justizamt erkannten beglaubigten Stellen übersetzt werden (die Adressen dieser beglaubigten Übersetzungsbüros erhält man von dem zuständigen Justizsamt der jeweiligen Provinz).

Neue Regelung seit August 2006

Gemäß der neuen Regelung muss das zuständige Justizamt innerhalb von 20 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen und der Gebühren der beiden Parteien ein persönliches Interview mit beiden Partnern führen. Aus den Antworten der beiden Parteien können Rückschlüsse gezogen und dementsprechend Entscheidungen getroffen werden. Folgende Punkte müssen von den zuständigen Standesbeamten mit JA angekreuzt sein:

  1. die zuschließende Ehe ist von beiden Parteien freiwillig
  2. eine dauerhafte Familienbeziehung ist gegeben
  3. die Ehe widerspricht nicht den vietnamesischen nationalen Sitten.

Falls alle oben genannten Punkte mit JA beantwortet sind, werden die Unterlagen vom Justizsamt ans Volkskomitee zur Bearbeitung weitergereicht.

Hinweis:

  • Dem deutschen Partner, der die vietnamesische Sprache nicht beherrscht, wird von dem zuständigen Justizsamt ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt.
  • Für die Eheschließung vor dem Standesbeamten sind in Vietnam im Allgemeinen keine Trauzeugen notwendig.
  • Die Eheschließung deutscher sowie ausländischer Urlauber in Vietnam ist gemäß der vietnamesischen Gesetzgebung prinzipiell nicht gestattet, da beide Partner weder über einen gewöhnlichen Aufenthalt noch einen Wohnsitz in Vietnam verfügt.

Die Bearbeitungszeit von durchgeführten Interviews bis zum Heiratstermin beträgt in der Regel 20 bis 30 Tage. In manchen Fällen kann dies jedoch auch schneller passieren. Das Volkskomitee entscheidet letztlich, ob ein Eheschließungstermin zustande kommt oder nicht.

Nach der Eheschließung vor dem Standesbeamten des Justizamts erhält das frische Ehepaar direkt die Heiratsurkunde (zweifach). Eine Ausfertigung der Heiratsurkunde soll baldmöglichst vom Konsulatsamt des Außenministeriums beglaubigt werden. Ohne die konsularische Beglaubigung vom Konsulatsamt des Außenministeriums ist die Heiratsurkunde für die deutsche Botschaft nicht gültig.

Diese Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr.
(Quelle: Justizsamt Hanoi, Deutsche/Vietnamesische Botschaft)