Gemäß dem Richtlinienumsetzungsgesetz vom August 2007 müssen alle Antragssteller, die zu ihrem in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ehegatten oder Verlobten nachziehen wollen, Basiskenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Es existiert jedoch folgende Ausnahmen, die von dieser Regelung nicht betroffen sind:
- Der Ehegatte ist in Deutschland als Asylberechtigter oder GFK-Flüchtling anerkannt und besitzt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1/2 oder § 26 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz und die Ehe wurde vor der Ausreise des Ehepartners nach Deutschland geschlossen
- Der Ehegatte oder Verlobter ist Staatsangehöriger der folgenden Länder wie Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, der USA oder eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates
- Der Antragsteller ist aufgrund einer schweren körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit bzw. Behinderung nicht in der Lage, die deutsche Sprache zu erlernen
- Der Antragssteller verfügt bereits über eine Vorbildung aus Vietnam oder der Aufenthalt der der Bundesrepublik Deutschland ist nur von kurzer Dauer und bedarf somit keine Integration
- Der Ehegatte kam als ausländischer Spezialist in die Bundesrepublik und verfügt über eine Aufenthaltsgenehmigung nach § 19, § 20 sowie § 21 Aufenthaltsgesetz und die Ehe wurde vor der Ausreise des Ehepartners nach Deutschland geschlossen
Falls die oben genannten Ausnahmen nicht zutreffen, so ist ein Nachweis der Basiskenntnisse der deutschen Sprache unverzichtbar. In der Regel benötigt der Antragsteller das Sprachzertifikat der Stufe A 1 ("START DEUTSCH 1"). Die Stufe A 1 besteht aus zwei Teilstufen A 1.1 und A 1.2. In dieser Stufe geht es darum, dass man einfache, tagtägliche Ausdrücke sowie Sätze versteht und in der Lage ist, diese anzuwenden. Dabei soll man sich und andere vorstellen können, aber auch Fragen an seine Mitmenschen stellen und darauf antworten.
Die Prüfung der Stufe A 1 besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung wird nur zugelassen, wenn die schriftliche Prüfung mit mindestens 65 Punkten von insgesamt 100 erreicht wird. Das Zertifikat "A 1" wird nur anerkannt, wenn dieses vom Goethe-Institut Vietnam ausgestellt wird.
Falls Sie die Stufe A 1 bestanden haben, können Sie den Antrag auf Familiennachzug nach Deutschland bei der deutschen Botschaft in Vietnam stellen. Anbei finden Sie eine Liste der notwendigen Unterlagen, die von der deutschen Botschaft in Vietnam gefordert werden. Die Liste steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. [Checkliste für Visumantrag auf Familiennachzug nach Deutschland]
Weitere Orientierungshilfen zu diesem Thema, herausgegeben von der Deutschen Botschaft, können Sie hier durchlesen:
- Visumpflicht und Hinweis
- [Visamerkblatt: Familiennachzug (PDF-Datei)]
- [Visamerkblatt: Geschäftsreisen (PDF-Datei)]
- [Visamerkblatt: Besuchsreisen und Familienbesuch (PDF-Datei)]
- [Visamerkblatt: Studium in Deutschland (PDF-Datei)]
- [Visamerkblatt: Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland (PDF-Datei)]
- [Visamerkblatt: Arbeitsaufnahme in Deutschland (PDF-Datei)]
- [Visamerkblatt: Eheschließung/Nachzug zum zukünftigen Partner (PDF-Datei)]
- [Informationen des Auswärtigen Amts]
Antragsformulare zur Beantragung eines Visums können Sie hier herunterladen:
- [Visa für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland. Als PDF-Datei herunterladen]
- [Visa für Geschäfts- und Besuchsreisen bis zu 3 Monaten in Deutschland. Als PDF-Datei herunterladen]
(Quelle: Deutsche Botschaft)






