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Humanitäre Hilfe für Vietnam

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Hilfe für "Agent Orange" -Opfer in Vietnam

Kriege...
Mehr als ein Drittel der Bevölkerung lebt unterhalb der Armutsgrenze, auf dem Land sogar die Hälfte. Gerade in ländlichen Gebieten und in den Bergregionen ist die Gesundheitsversorgung besonders schlecht.
Durch den großflächigen Einsatz der chemischen Waffen wie Napalm oder dem Entlaubungsmittel "Agent Orange" sind zum Teil bis heute irreparable ökologische Schäden entstanden.




Noch über 30 Jahre nach Kriegsende in Vietnam leiden viele Menschen an den Folgen des chemischen Entlaubungsmittels Agent Orange, tausende von Familien bringen schwer behinderte Kinder zur Welt.

Die Auswirkungen auf die Bevölkerung sind bis heute spürbar, es leiden etwa 700 000 Kinder unter Spätfolgen wie Missbildung oder Krebs. Außerdem besteht ständig die Gefahr, dass Bauern und spielende Kinder durch zurückbleibende Landminen und Blindgänger verletzt oder getötet werden. Die lebensgefährlichen Verletzungen gehören in sofortige Behandlungen, aber besonders in den ländlichen Gegenden sind nicht genügend Krankenhäuser und Gesundheitsstationen vorhanden und die vorhandenen sind somit für viele nur schwer erreichbar. Erste Hilfe kann deshalb oftmals nur unzureichend oder gar nicht geleistet werden. Viele Menschen sterben schon aufgrund der langen und beschwerlichen Transportwege.



Auch andere dort alltägliche Krankheiten führen durch den Mangel an Versorgungsmöglichkeiten häufig zum Tode, wie etwa Magen- und Darminfektionen, Fieber, das von der Anophelesmücke übertragen wird, akute Atemwegerkrankungen und Hautausschläge, sowie Parasietosen und Hepatitis.



Die Krankenhäuser vor Ort verfügen oftmals nur über eine mangelhafte Grundausstattung der nötigsten medizinischen Gerätschaften und Medikamente. Auch fehlen Krankenwagen, um die Patienten zu transportieren. Die Patienten selber müssen oft ihre nur begrenzt vorhanden Nahrungsmittel oder Bekleidungstücke verkaufen, um für die notwendigen Krankenhauskosten aufkommen zu können.

Die medizinische Ausstattung in den Krankenhäusern und Ambulanzen ist häufig veraltet und nicht mehr zu gebrauchen, die Medikamente sind teilweise abgelaufen oder einfach nicht vorhanden. Den Menschen, die z. B. auf ein Röntgenbild angewiesen sind oder auch Frühgeburten hatten und einen Brutkasten benötigen kann ohne diese notwendigen Gerätschaften derzeit nur unzureichend geholfen werden.


Telefon: +49 (030) 55 49 05 45
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Weitere Projekte von KUE erfahren Sie auf www.kue-verein.de

Aktualisiert ( Donnerstag, den 22. Juli 2010 um 19:59 Uhr )
 

Zertifikat Deutsch B1 für Ausländer

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In diesem Kapitel widmen wir denjenigen, die die deutsche Sprache erlernen wollen, um das Deutsch Zertifikat A2 oder Deutsch Zertifikat B1 zu erreichen. Wir möchten dabei besonders auf die Prüfungsteile eingehen, die für den Erhalt des Zertifikats Deutsch B1 von hoher Bedeutung sind. An dieser Stelle wollen wir zuerst denjenigen unseren Dank aussprechen, die uns in den letzten Wochen Tipps per E-Mails haben zukommen lassen, um uns zu überzeugen, wie wichtig die Rubrik „Deutsch-Test Zertifikat B1 für Ausländer“ ist.

Um das Deutsch Zertifikat B1 erreichen zu können, müssen Sie eine schriftliche Prüfung und eine mündliche bestanden haben:

Die schriftliche Prüfung des Zertifikat Deutsch B1 besteht aus 3 Teilen: Teil 1: Hören, Teil 2: Lesen, Teil 3: Schreiben

1. Teil „Hören“:

- Es können Gespräche, Meinungsäußerungen, Informationen aus dem Radio oder ein kurzes Telefongespräch sein. Sie haben 25 Minuten Zeit, um diese Nachricht anzuhören.

2. Teil „Lesen“:

- Sie lesen einen kurzen Artikel aus der Tageszeitung, einer Anzeige, einem Katalog, einer Broschüre oder einem formellen Brief und beantworten danach die gestellten Fragen. Dafür haben Sie 45 Minuten Zeit.

3. Teil „Schreiben“:

- Sie schreiben einen formellen Brief. Es kann beliebig irgendein Thema vorgegeben werden, z. B. ein Brief an die beste Freundin, an die Eltern, an die Ausländerbehörde usw. Sie haben hier 30 Minuten Zeit.

Prüfungsraum für B1 Deutsch ZertifikateDie mündliche Prüfung für Zertifkat Deutsch B1 treten Sie an, wenn Sie die schriftliche Prüfung bereits bestanden haben. Hier müssen Sie beweisen, dass Sie sich in der Alltagssituation mit anderen Menschen kommunizieren können. Das Thema wird vorgegeben. In der Regel haben Sie einen Gesprächspartner/In gegenüber sitzen und werden sich kurz vorstellen. Je nach dem, was Sie vorher für ein Thema gezogen haben, werden Sie dementsprechend ein Gesprächsthema ausführen. Hier haben Sie ca. 10 – 15 Minuten Zeit. Im Folgenden werden wir noch ausführlich auf die einzelnen Prüfungsteile eingehen:

I. Ausführliches zum Teil 1 „Hören“ der schriftlichen Prüfung "Deutsch Zertifikat B1"

Im Folgenden möchten wir genauer den Prüfungsteil „Hören“ des Deutsch Zertifikat B1 anschauen und hier besonders auf die wichtigsten Punkte dieser Prüfungsstoffe eingehen. Dabei werden wir Ihnen zu jedem Teil Lerntipps und nützliche Infos mitgeben, wie Sie am bestens diesen Prüfungsteil bewältigen können:

Schüler einer Sprachenschule für den  Deutschkurs B1Der Prüfungsteil „Hören“ besteht aus 4 Abschnitten. Insgesamt erhalten Sie 19 unterschiedliche kurze Texte zum Hören. Der Vorgang ist immer der Gleiche: Sie hören die Nummer der Aufgabe (z. B. Aufgabe Nummer 1, 2…) und haben danach etwas Zeit, um die Aufgabe zu durchzulesen. Dann hören Sie die Texte nur einmal. Die Texte können wie folgt vorkommen:

-        Sie hören vier kurze Gespräche (z. B. in der Schule, am Arbeitsplatz, beim Einkaufen,…). Sie erhalten hier 2 Aufgaben, die Sie mit RICHTIG oder FALSCH und a, b oder c ankreuzen müssen. (Zeit: ca. 5-7 Minuten)

-        Sie hören 4 kurze Texte (z. B. aus einem Telefongespräch, eine Durchsage am Bahnhof,…). Sie kreuzen a, b oder c an. (Zeit: ca. 3-4 Minuten)

-        Sie hören 5 kurze Texte aus dem Radio (z. B. eine Wettervorhersage, eine Verkehrsdurchsage, …). Sie kreuzen a, b oder c an. (Zeit: ca. 4-5 Minuten)

-        Sie hören unterschiedliche Stimmen von zwei oder 3 Personen zu einem bestimmten Thema. Sie beantworten anschließend die Fragen. (Zeit ca. 3-4 Minuten)

Tipps für den Prüfungsteil „Hören“:

- Lesen Sie die Aufgaben genau durch und achten Sie auf die Daten (z. B. Zahlen, Tage,…)

- Markieren Sie die wichtigen Wörter im Text

- Sie müssen nicht alle Wörter verstehen, sondern nur die Wichtigsten

- Kreuzen Sie trotzdem die Aufgabe an und lassen Sie es nicht leer, auch wenn Sie es nicht können.

Aktualisiert ( Donnerstag, den 03. Juni 2010 um 12:47 Uhr ) Weiterlesen...
 

Heirat & Eheschließung in Vietnam

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Eheschließung mit Braut und BräutigamUm eine Ehe in Vietnam schließen zu können, muss mindestens ein Partner seinen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Vietnam vorweisen können, d. h. er/sie muss in einer vietnamesischen Provinz angemeldet sein. Die Unterlagen für die Antragsstellung für die Heirat müssen generell in zweifacher Ausfertigung beim zuständigen Justizamt der entsprechenden Provinz eingereicht sein. Folgende Unterlagen (zweifacher Ausfertigung) werden von deutschen Staatsangehörigen abverlangt:


a) Eheschließungsantrag (kann jederzeit beim Justizamt (So Tu Phap) der jeweiligen Provinz gegen eine geringe Gebühr (rund je 15.000 Dong pro Antrag) abgeholt werden). Insgesamt müssen zwei Eheschließungsanträge ausfüllt werden.


b) Vorlage einer Meldebescheinigung oder einer eidesstattlichen Versicherung (Nachweis, dass man ledig ist. Diese Meldebescheinigung kann in Deutschland beim zuständigen Kreisverwaltungsreferat (KRV) oder Bürgeramt gegen eine geringe Gebühr (ca. 5 EUR beantragt werden). Bei dem vietnamesischen Partner kann die Meldebescheinigung beim zuständigen Volkskomitee (Uy Ban Nhan Dan) beantragt werden (kostenfrei).

c) Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses (in manchen Fällen wird es von den deutschen Staatsangehörigen gefordert z. B. in Südvietnam. In Nordvietnam z. B. in Hanoi wird es wieder rum davon kein Gebrauch gemacht. Laut Informationen der Deutschen Botschaft in Vietnam kann das Ehefähigkeitszeugnis vor Ort nicht ausgestellt werden. Es ist daher ratsam, dieses Zeugnis bereits aus Deutschland mitzubringen oder sich vorher beim zuständigen Justizamt in Vietnam danach zu erkundigen.

d) Vorlage eines Gesundheitszeugnisses eines deutschen oder vietnamesischen Gesundheitsinstituts speziell für die Eheschließung in Vietnam. Falls das Gesundheitszeugnis in Deutschland vom Gesundheitsamt ausgestellt wird, muss es anschließend von dem jeweiligen Gesundheitsreferat beglaubigt werden. In dem Gesundheitszeugnis muss ersichtlich sein, dass vor allem bescheinigte Person aus Deutschland weder an Geschlechtskrankheiten z. B. Aids oder Geisteskrankheiten leidet.

Heiratsfeier mit Braut und Bräutigam in Vietnam

e) Beglaubigte Fotokopien des deutschen Reisepasses (zweifacher Ausfertigung), des vietnamesischen Visums.

f) Lebenslauf (auf einem Formular des Volkskomitee (Uy Ban Nhan Dan), wird in manchen Fällen nicht gebraucht. Man kann jedoch zur Sicherheit eine Skizze des Lebenslaufes zu Hausen anfertigen und mitnehmen.

g) Beglaubigte Fotokopie oder Original der Geburtsurkunde

h) Weitere Unterlagen werden benötigt:

+ bereits geschieden: Original oder beglaubigte Fotokopie des Scheidungsurteils und eventuell der früheren Heiratsurkunde.
+ bereits verwitwet: Original oder beglaubigte Fotokopie der Sterbeurkunde und eventuell Eheschließungsurkunde des früheren Ehepartners.

i) mind. 6 Passfotos

Aktualisiert ( Mittwoch, den 12. Mai 2010 um 21:57 Uhr ) Weiterlesen...
 

Familiennachzug nach Deutschland

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Gemäß dem Richtlinienumsetzungsgesetz vom August 2007 müssen alle Antragssteller, die zu ihrem in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ehegatten oder Verlobten nachziehen wollen, Basiskenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Vietnamesischer Familiennachzug nach Deutschland

Es existiert jedoch folgende Ausnahmen, die von dieser Regelung nicht betroffen sind:

  • Der Ehegatte ist in Deutschland als Asylberechtigter oder GFK-Flüchtling anerkannt und besitzt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1/2 oder § 26 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz und die Ehe wurde vor der Ausreise des Ehepartners nach Deutschland geschlossen

  • Der Ehegatte oder Verlobter ist Staatsangehöriger der folgenden Länder wie Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, der USA oder eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates

  • Der Antragsteller ist aufgrund einer schweren körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit bzw. Behinderung nicht in der Lage, die deutsche Sprache zu erlernen

  • Der Antragssteller verfügt bereits über eine Vorbildung aus Vietnam oder der Aufenthalt der der Bundesrepublik Deutschland ist nur von kurzer Dauer und bedarf somit keine Integration

  • Der Ehegatte kam als ausländischer Spezialist in die Bundesrepublik und verfügt über eine Aufenthaltsgenehmigung nach § 19, § 20 sowie § 21 Aufenthaltsgesetz und die Ehe wurde vor der Ausreise des Ehepartners nach Deutschland geschlossen

Falls die oben genannten Ausnahmen nicht zutreffen, so ist ein Nachweis der Basiskenntnisse der deutschen Sprache unverzichtbar. In der Regel benötigt der Antragsteller das Sprachzertifikat der Stufe A 1 ("START DEUTSCH 1"). Die Stufe A 1 besteht aus zwei Teilstufen A 1.1 und A 1.2. In dieser Stufe geht es darum, dass man einfache, tagtägliche Ausdrücke sowie Sätze versteht und in der Lage ist, diese anzuwenden. Dabei soll man sich und andere vorstellen können, aber auch Fragen an seine Mitmenschen stellen und darauf antworten.



Die Prüfung der Stufe A 1 besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung wird nur zugelassen, wenn die schriftliche Prüfung mit mindestens 65 Punkten von insgesamt 100 erreicht wird. Das Zertifikat "A 1" wird nur anerkannt, wenn dieses vom Goethe-Institut Vietnam ausgestellt wird.

Falls Sie die Stufe A 1 bestanden haben, können Sie den Antrag auf Familiennachzug nach Deutschland bei der deutschen Botschaft in Vietnam stellen. Anbei finden Sie eine Liste der notwendigen Unterlagen, die von der deutschen Botschaft in Vietnam gefordert werden. Die Liste steht Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. [Checkliste für Visumantrag auf Familiennachzug nach Deutschland]

Weitere Orientierungshilfen zu diesem Thema, herausgegeben von der Deutschen Botschaft, können Sie hier durchlesen:

Antragsformulare zur Beantragung eines Visums können Sie hier herunterladen:

(Quelle: Deutsche Botschaft)

Aktualisiert ( Freitag, den 29. Januar 2010 um 17:05 Uhr ) Weiterlesen...